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Liechtenstein bietet Sicherheit und Stabilität
Überlegungen zur richtigen Auswahl eines geeigneten Off-shore-Platzes

(Publiziert im Frühjahr 1996)

Heute werben weltweit Dutzende verschiedene «Steuer-Paradiese» um die Gunst des steuerbewussten Anlegers. Sie alle bieten den Vorteil, dass sich dort Vermögen in einem steuerfreien Umfeld geheim und sicher verwalten lassen. Dazu stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, z.B. Bankkonten, Off-shore-Funds, Versicherungspolicen, Treuhandschaften, Liegenschaften, Portfolios oder Off-shore-Gesellschaften. Dadurch lassen sich Einkommens- sowie Spekulationssteuern erheblich reduzieren, und der Investor kann auch Anlagemöglichkeiten nutzen, die ihm in seinem Heimatland verwehrt sind. Schliesslich können Off-shore-Strukturen auch dazu dienen, Geschäfte durchzuführen, die nicht an eine bestimmte Steuerjurisdiktion gebunden sind. Somit ist es möglich, steuerfreie Umsätze zu erzielen. Für die Wahl des geeigneten Off-shore-Platzes müssen allerdings einige wichtige Kriterien beachtet werden.

Oft ist es schwierig, sich für einen bestimmten Off-shore-Platz zu entscheiden. Unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen sowie das jeweilige politische und wirtschaftliche Umfeld verlangen sorgfältige Abklärungen, was bereits zu einer erheblichen Einschränkung der Auswahl führt. Insbesondere sollten folgende Punkte beachtet werden:

Sicherheit durch innere Stabilität ...

Das gewählte Land sollte politisch stabil und frei von gesellschaftlichen Auseinandersetzungen oder Rassenunruhen sein. Seine demokratische Regierungsform muss sich einerseits auf eine lange Tradition und andererseits auf den Rückhalt in der Bevölkerung stützen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Vorsicht geboten. Denn eine Regierung, die heute die Interessen des ausländischen Investors schützt, könnte morgen bei einem Umsturz ihre Macht verlieren und von einem radikalen Regime abgelöst werden, das ausländisches Vermögen beschlagnahmt.

... und geopolitische Lage

Der ausgewählte Off-shore-Platz muss aber nicht nur selbst politisch stabil sein, sondern auch politisch stabile Nachbarländer haben. Er sollte nicht in einem strategisch sensiblen Teil der Welt liegen und sich auch nicht unter dem militärischen Schirm einer Weltmacht befinden, welche Druck auf die Regierung und die Steuerbehörden ausüben könnte. Zudem sollte er per Auto oder Bahn einfach erreichbar sein, damit die Steuerbehörden keine Möglichkeit haben, beispielsweise durch Überprüfung der Flugbuchungen den Aufenthalt des Investors im Lande nachzuweisen. Liechtenstein ist einer der wenigen Off-shore-Plätze, der all diese Sicherheitskriterien erfüllt.

Stabile Währung ohne Devisenkontrollen

Der gewählte Off-shore-Platz muss zudem eine harte Währung haben und darf die Ein- und Ausfuhr von Geldern nicht an Devisenkontrollen und andere behördliche Restriktionen binden. Ist dies nicht der Fall, so besteht neben der Gefahr von Währungsverlusten das Risiko, dass Guthaben ganz oder teilweise blockiert werden können.

Unantastbares Berufs- und Bankgeheimnis

Das Berufsgeheimnis für Finanzdienstleistungen, insbesondere das Bankgeheimnis, ist für jeden Off-shore-Platz eine unabdingbare Voraussetzung. Obwohl die meisten Off-shore-Plätze diesbezüglich sehr gute Gesetze haben, muss auch überlegt werden, ob die Behörden in der Lage sind, ihnen langfristig Nachachtung zu verschaffen. Handelt es sich nämlich um einen Off-shore-Platz, der sich unter politischem oder militärischem Schutz einer grösseren Macht befindet, besteht die Gefahr, dass seine Behörden unter politischen Druck geraten und gezwungen werden könnten, die Konten und deren Inhaber offenzulegen oder gar die Kontoguthaben zu konfiszieren, weil vermutet wird, dass sie der Geldwäsche oder der Steuerhinterziehung dienen. Der Off-shore-Investor wird deshalb jene Finanzplätze meiden, die dafür bekannt sind, dass sie zur Verschleierung von Drogengeschäften benützt werden oder sich in der politischen oder militärischen Einflusssphäre eines anderen Staates befinden.

Schutz gegen ausländische Gerichtsurteile

Vermögensschutz kann ausserdem nur dann gewährleistet werden, wenn ein Off-shore-Platz keine ausländischen Entscheidungen anerkennt bzw. vollstreckt und keine Rechtshilfe in Fiskalangelegenheiten gewährt. Beides trifft für Liechtenstein zu. In Liechtenstein werden grundsätzlich keine ausländischen Entscheidungen vollstreckt; eine Ausnahme bilden lediglich rechtskräftige Zivilgerichtsurteile aus der Schweiz und aus Österreich.

Minimale behördliche Überwachung

Geschäfte können nur dann effizient abgewickelt werden, wenn sie einer geringen staatlichen Überwachung unterliegen und insbesondere keine behördlichen Bewilligungen benötigen.

Internationale Transaktionen, die von einer liechtensteinischen Firma durchgeführt werden, erfüllen dieses Erfordernis. Gesellschaften mit kommerzieller Tätigkeit sind zur Buchführung und zur jährlichen Vorlage der Bilanz verpflichtet. Wird hingegen keine kommerzielle Tätigkeit ausgeübt, weil die Gesellschaft nur zur Verwaltung eines Vermögens oder einer Vermögensbeteiligung dient, entfällt die Buchführungs- bzw. Bilanzpflicht.

Schutz vor Beschlagnahmung

Die Schweiz nimmt seit über 70 Jahren die diplomatische Vertretung Liechtensteins wahr, und beide Länder zeichnen sich durch langjährige Neutralität aus, die international geachtet wird. Dies ist eine weitere Gewähr dafür, dass im Ausland gelegene Vermögenswerte einer liechtensteinischen Gesellschaft bzw. eines Trusts vor der Beschlagnahme aus politischen Gründen gesichert sind. Ein Investor sollte sich deshalb überlegen, ob er sein Vermögen nicht dem Schutz der schweizerisch/liechtensteinischen Neutralität unterstellt, indem er den Erwerb von Liegenschaften oder anderen Vermögenswerten über eine liechtensteinische Gesellschaft abwickelt. Dank der gesetzlich gesicherten Anonymität des Investors wird keine Behörde jemals ausfindig machen können, wer hinter der liechtensteinischen Firma steht.

Gesicherte Rechtsordnung

Für die Vermögensanlage in einem Off-shore-Land muss auch Gewähr geboten sein, dass dieses Land eine rechtsstaatliche Tradition besitzt. Das Rechtssystem muss die Treuhandschaft sowie andere Arten von Off-shore-Gesellschaften anerkennen. Ferner muss der Investor Gewissheit haben, dass sich das Steuer-, Gesellschafts- und Handelsrecht nicht über Nacht radikal verändern werden.

Rechtsstaat mit Tradition

Der Rechtsstaat ist in Liechtenstein tief verwurzelt, und das Rechtssystem hat eine lange Tradition: Das liechtensteinische Gesellschaftsrecht ist über 70 Jahre alt und hat in dieser Zeit nur sehr wenige, unwesentliche Änderungen erlebt. Es ist liberal gestaltet und enthält sehr wenige zwingende Bestimmungen. Das Steuerrecht ist in seinen Grundzügen schon beinahe 75 Jahre alt, das Handelsrecht ist seit über 125 Jahren gültig, und das bürgerliche Recht wurde vor über 150 Jahren erlassen.

Liechtenstein ist zudem das einzige kontinentaleuropäische Land, das den anglo-amerikanischen Trust in sein Recht aufgenommen hat. Ferner besteht der Business-Trust im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht bereits seit 70 Jahren; er ist eine juristische Person mit beschränkter Haftung, die einen kaufmännischen Zweck verfolgen kann.

Qualitativ hochstehende Infrastruktur

Ferner ist wichtig, dass der Off-shore-Platz über gut geschulte Juristen, Treuhänder, Wirtschaftsexperten und Buchprüfer verfügt, die den Investor hinsichtlich der Strukturierung und Adaption ihrer Off-shore-Konstruktionen kompetent beraten können. Neben einer hochentwickelten Bank-, Finanz-, Rechts- und Verwaltungs-Infrastruktur ist es unbedingt erforderlich, dass Rechtsanwälte und Treuhänder hinsichtlich ihrer beruflichen Haftpflicht ausreichend versichert sind.

Liechtenstein hat unter den Treuhändern weltweit einen der höchsten Standards. Jede liechtensteinische Treuhandschaft oder Off-shore-Gesellschaft muss zumindest einen in Liechtenstein wohnhaften Treuhänder bzw. Verwaltungsrat haben, der als Rechtsanwalt oder Treuhänder zugelassen ist und der Gerichtsbarkeit untersteht. Die Bewilligung zur Berufsausübung wird von einer hohen beruflichen Qualifikation abhängig gemacht. Der Rechtsanwalt muss eine juristische Hochschulausbildung absolvieren und eine staatliche Prüfung bestehen, der Treuhänder eine entsprechende Ausbildung und berufliche Erfahrung vorweisen und ebenfalls eine staatliche Prüfung ablegen. Ferner müssen beide haftpflichtversichert sein. Sehr strenge Gesetze hinsichtlich des Berufsrechtes sorgen dafür, dass nicht nur der beste Service, sondern auch der Schutz des Kunden gewährleistet sind.

Liechtenstein, der EWR und die Schweiz

Liechtenstein gehört seit dem 1. Mai 1995 zu zwei Wirtschaftsräumen: Es ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dem - ausser der Schweiz - alle EU- und EFTA-Staaten angehören. Gleichzeitig blieben aber auch die jahrzehntealte Zoll-, Wirtschafts- und Währungsunion sowie die offenen Grenzen zur Schweiz bestehen.

Durch die EWR-Mitgliedschaft haben liechtensteinische Off-shore-Gesellschaften ungehinderten Zugang zum Binnenmarkt der EU. Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen können frei zwischen allen Ländern des EWR zirkulieren.

Aufgrund der Währungsunion mit der Schweiz bilden die in Liechtenstein tätigen Banken auch einen Teil des schweizerischen Bankensystems. Sie unterstehen damit nicht nur der Aufsicht des liechtensteinischen Staates, sondern - wenn es zum Schutz der gemeinsamen Währung erforderlich ist - auch jener der Schweizerischen Nationalbank, was für den Investor zusätzliche Sicherheit bringt.

Liechtenstein - eine Insel der Ruhe in stürmischer See

Liechtenstein, die letzte deutsche Monarchie, und die Schweiz sind die politisch stabilsten Länder der Welt. Stabilität und Kontinuität des Fürstentums Liechtenstein sind einerseits verwurzelt in einer traditionellen Verfassungsmonarchie und andererseits in der dem Kleinstaat innewohnenden Fähigkeit, auf Veränderungen rasch, flexibel und im Interesse der einheimischen Wirtschaft zu reagieren. Während fast jedes andere Land in den letzten Jahren und Jahrzehnten entweder einen politischen Umsturz oder einen Krieg erlebt hat, blieben die politischen Verhältnisse in Liechtenstein stabil und die Souveränität unangetastet.

Liechtensteins Stabilität stützt sich wesentlich auf die engen Beziehungen zur ebenfalls stabilen Schweiz. Die Partnerschaft basiert auf dem Postvertrag von 1920, dem Zollvertrag von 1924 und dem Währungsvertrag von 1980; sie kann auch nach dem EWR-Beitritt Liechtensteins beibehalten werden, obwohl die Schweiz nicht EWR-Mitglied ist.

Bankgeheimnis und Anonymität

In Liechtenstein ist das Bankgeheimnis gesetzlich geregelt und sowohl auf Banken als auch Finanzgesellschaften anwendbar; es wird als Geheimnis des Kunden verstanden, das von der Bank zu schützen ist. Gegen Verstösse sind Sanktionen angedroht, die strenger sind als in der Schweiz.

Seit 1806 souverän, besitzt Liechtenstein als Mitglied der UNO, des Europarates und des Europäischen Wirtschaftsraums die notwendige politische Unabhängigkeit, um externem Druck zu widerstehen und die Anonymität der Investoren zu schützen. Steuerabkommen gibt es lediglich mit der Schweiz und Österreich. Mit Österreich gilt die Regelung, dass Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dort besteuert werden, wo das Vermögen liegt, Erwerbseinkommen hingegen am Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Mit der Schweiz wurde vereinbart, dass Zinseinkünfte aus Hypothekardarlehen sowie Erwerbseinkommen, Renten, Ruhegehälter und Kapitalabfindungen nur am Wohnsitz zu versteuern sind.

Die stabilste Währung der Welt

Seit 1924 ist der Schweizer Franken nationales Zahlungsmittel in Liechtenstein, seit 1980 besteht zwischen den beiden Ländern ein Währungsabkommen. Damit profitiert Liechtenstein von der stabilsten Währung der Welt, die das ganze Jahrhundert ohne Abwertung überlebt hat. Ausserdem war der Franken nie irgendwelchen Devisenkontrollen unterworfen.



F.L. TRENDS

Liechtenstein will den Finanzdienstleistungssektor mit neuen Gesetzen stärken und fördern: Dank einem Gesetz über Investmentunternehmen soll die Ansiedlung von Investmentfonds ermöglicht werden, und das neue Versicherungsaufsichts-Gesetz soll besonders die Gründung unternehmenseigener Versicherungsgesellschaften, sog. «Captives», ermöglichen.

Die liechtensteinischen Banken wiesen für 1995 eine Gesamtbilanzsumme von 24,3 Mia. Franken aus. Der Reingewinn betrug 209,4 Mio. Franken. Im Bankensektor waren 1350 Personen beschäftigt.




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